Diese ?NORM enth?lt ein Verfahren zur Bestimmung der mit Dichlormethan aus Leder extrahierbaren Bestandteile (Fette und andere in Dichlormethan l?sliche Stoffe).
Mit Dichlormethan k?nnen nicht s?mtliche Fette und ?hnliche Stoffe extrahiert werden, da sie zum Teil nicht l?slich oder chemisch an Leder gebunden sind. Andererseits k?nnen durch Dichlormethan auch Nichtfettstoffe, zum Beispiel Schwefel und Impr?gnierungsmittel herausgel?st werden. Schwefel im Extrakt verursacht Schwierigkeiten bei der Bestimmung der S?urezahl und der Verseifungszahl des Fettes (siehe auch Abschnitt 5, letzter Absatz).
Das Verfahren nach dieser ONORM ist für jedes Leder anwendbar.