Diese Internationale Norm legt die Leistungsanforderungen an Schutzkleidung fest, die aus flexiblen Materialien besteht und zum Schutz des K?rpers, mit Ausnahme der H?nde, des Tr?gers gegen Hitze und/oder Flammen vorgesehen ist. Zum Schutz von Kopf und Fü?en des Tr?gers sind als Schutzkleidung nur Gamaschen, Hauben und überschuhe im Anwendungsbereich dieser Internationalen Norm enthalten. In Bezug auf Hauben werden jedoch keine Anforderungen an Sichtscheiben und Atemger?te gegeben. Die Leistungsanforderungen nach dieser Internationalen Norm gelten für Schutzkleidung, die für einen weiten Bereich von Endanwendungen vorgesehen sind, bei denen Kleidung mit begrenzter Flammenausbreitung erforderlich ist und bei denen der Tr?ger Strahlungsw?rme, konvektiver oder Kontaktw?rme oder Spritzern geschmolzenen Metalls ausgesetzt ist. Diese Internationale Norm gilt nicht für Schutzkleidung, die in anderen Internationalen Normen festgelegt ist (siehe Einleitung).