• <li id="ccaac"></li>
  • <table id="ccaac"><rt id="ccaac"></rt></table>
  • <td id="ccaac"></td>
  • <td id="ccaac"></td>
  • ONORM S 2606-1999
    放射性廢物.放射性衰變的廢物管理指導

    Radioactive waste - Guidelines for waste management by radioactive decay


    ONORM S 2606-1999 發布歷史

    Diese ?NORM ist anzuwenden, wenn radioaktive Abf?lle wie inaktive Abf?lle entsorgt werden sollen und die dafür gelten-den Freigabegrenzwerte nur nach einer entsprechenden Abklingdauer unterschritten werden k?nnen. Gegenstand dieser ?NORM sind nur solche Abf?lle, die offene radioaktive Stoffe mit einer Halbwertszeit bis zu 100 Tagen enthalten und in Beh?ltern gesammelt und gelagert werden. Auch die M?glichkeit von unvermeidbaren Verunreinigungen mit langlebigen Radionukliden wird berücksichtigt (siehe 4.5 bzw. 9.3.2). Sollen flüssige radioaktive Abf?lle aufgrund einer Strahlenschutz-rechtlichen Bewilligung mit dem Betriebsabwasser entfernt werden und ist dabei eine entsprechende Abklingdauer zu be-achten, so ist ebenfalls nach dieser ?NORM vorzugehen. Hingegen ist das Abklingenlassen flüssiger radioaktiver Abf?lle in Abklinganlagen nicht Gegenstand dieser ?NORM (diesbezüglich wird auf ?NORM S 2601 verwiesen). Für Betriebe, in denen radioaktive Abf?lle anfallen, werden in dieser ?NORM die für das Abklingenlassen zu schaffenden Voraussetzungen und erforderlichen Ma?nahmen dargelegt. Für Betriebe (Abteilungen), die radioaktive Abf?lle von anderen Institutionen (bzw. von anderen Abteilungen desselben Be-triebes) zum Zwecke des Abklingenlassens übernehmen, wird darüber hinaus auf die zus?tzlich geltenden organisa-torischen Bestimmungen gem?? 8.2 hingewiesen. Die Anwendung dieser Norm stellt somit die Voraussetzungen für eine ordnungsgem??e ?bergabe des abgeklungenen Ab-falls an einen befugten Entsorgungsbetrieb sicher. Umschlossene radioaktive Stoffe sind nicht Gegenstand dieser ?NORM. Die Entsorgung des abgeklungenen, nicht mehr als radioaktiv zu betrachtenden, sondern wie inaktiv zu behandelnden Ab-falls ist ebenfalls nicht Gegenstand dieser ?NORM. ANMERKUNG: Es wird darauf hingewiesen, da? die Entsorgung radioaktiver Abf?lle an eine strahlenschutzrechtliche Bewilligung ge-bunden ist, sofern der Umgang mit den radioaktiven Stoffen der Bewilligungspflicht oder der Besitz der Meldepflicht nach dem Strahlenschutzgesetz unterliegt.

    ONORM S 2606-1999由AT-ON 發布于 1999-2-1。

    ONORM S 2606-1999在國際標準分類中歸屬于: 13.030.30 特殊廢物。

    ONORM S 2606-1999的歷代版本如下:

    • 1999年02月01日 ONORM S 2606-1999 放射性廢物.放射性衰變的廢物管理指導

     

     

    非常抱歉,我們暫時無法提供預覽,您可以試試: 免費下載 ONORM S 2606-1999 前三頁,或者稍后再訪問。

    點擊下載后,生成下載文件時間比較長,請耐心等待......

     



    標準號
    ONORM S 2606-1999
    發布日期
    1999年02月01日
    實施日期
    廢止日期
    國際標準分類號
    13.030.30
    發布單位
    AT-ON
    適用范圍
    Diese ?NORM ist anzuwenden, wenn radioaktive Abf?lle wie inaktive Abf?lle entsorgt werden sollen und die dafür gelten-den Freigabegrenzwerte nur nach einer entsprechenden Abklingdauer unterschritten werden k?nnen. Gegenstand dieser ?NORM sind nur solche Abf?lle, die offene radioaktive Stoffe mit einer Halbwertszeit bis zu 100 Tagen enthalten und in Beh?ltern gesammelt und gelagert werden. Auch die M?glichkeit von unvermeidbaren Verunreinigungen mit langlebigen Radionukliden wird berücksichtigt (siehe 4.5 bzw. 9.3.2). Sollen flüssige radioaktive Abf?lle aufgrund einer Strahlenschutz-rechtlichen Bewilligung mit dem Betriebsabwasser entfernt werden und ist dabei eine entsprechende Abklingdauer zu be-achten, so ist ebenfalls nach dieser ?NORM vorzugehen. Hingegen ist das Abklingenlassen flüssiger radioaktiver Abf?lle in Abklinganlagen nicht Gegenstand dieser ?NORM (diesbezüglich wird auf ?NORM S 2601 verwiesen). Für Betriebe, in denen radioaktive Abf?lle anfallen, werden in dieser ?NORM die für das Abklingenlassen zu schaffenden Voraussetzungen und erforderlichen Ma?nahmen dargelegt. Für Betriebe (Abteilungen), die radioaktive Abf?lle von anderen Institutionen (bzw. von anderen Abteilungen desselben Be-triebes) zum Zwecke des Abklingenlassens übernehmen, wird darüber hinaus auf die zus?tzlich geltenden organisa-torischen Bestimmungen gem?? 8.2 hingewiesen. Die Anwendung dieser Norm stellt somit die Voraussetzungen für eine ordnungsgem??e ?bergabe des abgeklungenen Ab-falls an einen befugten Entsorgungsbetrieb sicher. Umschlossene radioaktive Stoffe sind nicht Gegenstand dieser ?NORM. Die Entsorgung des abgeklungenen, nicht mehr als radioaktiv zu betrachtenden, sondern wie inaktiv zu behandelnden Ab-falls ist ebenfalls nicht Gegenstand dieser ?NORM. ANMERKUNG: Es wird darauf hingewiesen, da? die Entsorgung radioaktiver Abf?lle an eine strahlenschutzrechtliche Bewilligung ge-bunden ist, sofern der Umgang mit den radioaktiven Stoffen der Bewilligungspflicht oder der Besitz der Meldepflicht nach dem Strahlenschutzgesetz unterliegt.




    Copyright ?2007-2022 ANTPEDIA, All Rights Reserved
    京ICP備07018254號 京公網安備1101085018 電信與信息服務業務經營許可證:京ICP證110310號



  • <li id="ccaac"></li>
  • <table id="ccaac"><rt id="ccaac"></rt></table>
  • <td id="ccaac"></td>
  • <td id="ccaac"></td>
  • 床戏视频